Bienenwabe

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1982

Faulbrut in Eningen, untersucht werden müssen 96 Völker auf 10 Ständen.

Varroatose in Oferdingen Beobachtungsgebiet. Folbex VA neu Behandlung über die Veterinärärzte. 

Der BV Reutlingen hat 179 Mitglieder, welche 2.292 Bienenvölker betreuen. 

Wahlen

Zum Kassier wurde Herr Alle wiedergewählt, ebenso der Beirat, Joseph Metz. Neugewählt als Beirat wurden die Herren Morgenstern und Baumann. 

23.04.1982   Bericht im GEA

Übler Feind im Bienenstock

Sperrzonen sollen Kampf gegen Varroa- Milbe erleichtern

Reutlingen / Pliezhausen. (-hd)

Eine üble Seuche bedroht die Bienenvölker. Verursacht wird sie von der Varroa Milbe, einem millimetergroßen Blutsauger. Um die Seuche wirksam zu bekämpfen, hat das Landratsamt nach dem ersten Alarm im Kreis eine Sperrzone verhängt, die Pliezhausen (ohne Teilorte) und die Reutlinger Stadtbezirke Altenburg, Oferdingen und Reicheneck umfasst.

Das Auftreten der Varroatose ist, wie der GEA auf Anfrage erfuhr. im Kreisgebiet bisher lediglich in einem Pliezhäuser, Bestand festgestellt worden. und zwar bei routinemäßigen Kontrollen. wie die Imker sie im eigenen Interesse zumeist vorbildlich pflegen. Dennoch darf die Gefahr nicht unterschätzt werden, die Bekämpfung der Milbe ist nicht einfach. ohne Maßnahmen werden Bienenvölker übel zugerichtet: Das kleine Insekt haftet sich an den Hinterleib der Bienen, saugt ihnen das Blut ab und kann von ihren Opfern selbst nicht abgeschüttelt werden - die Bienen gehen ein.

Reutlingen ist kein Einzelfall. Drastisch zeigt dies eine gerade aus Stuttgart eingetroffenen Meldung: In den Stöcken der Bienenkundler an der Universität Hohenheim ist ebenfalls Varroatose festgestellt worden. In Expertenkreisen wird seit langem vermutet, die Milbe sei von Züchtern beim Versuch neuer Kreuzungen aus Fernost eingeschleppt worden. Unbemerkt gelangte der Schmarotzer so nach Mitteleuropa, wo er den Imkern Sorgen bereitet. Auch in den Nachbarkreisen ist man hellwach.

Die Behandlung befallener Bienenvölker wird vom staatlichen Veterinäramt Reutlingen organisiert, entweder vom Tierarzt oder von einem beauftragten Sachverständigen. Deren Anweisungen müssen die Imker streng Folge leisten. Ferner gilt für die Sperrzonen: Bienenvölker und Einzeltiere dürfen nur mit Genehmigung des Landratsamtes aus dem Gebiet fortgebracht werden, ebenso genehmigungspflichtig ist die Ansiedlung neuer Stände oder deren Umsiedlung innerhalb der Sperrzone. Wer diese Beschränkung nicht beachtet riskiert Bußgeldauflagen.

Für die Bevölkerung – darauf weist das Landratsamt ferner hin - bedeutet die Varroatose freilich keine Gefahr. Ein Bienenstich ist nach wie vor so gefährlich oder ungefährlich wie bisher, zusätzliche Infektionsrisiken bestehen für Mensch und Tier nicht. Auch für die Qualität des Honigs, wie er auf den Markt kommt, bleibt das Treiben der Varroamilbe ohne Folgen.