Bienenwabe

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1961

10.03.1961   Ausschusssitzung im Falken

Neuwahlen: Herr Möbus erklärte, schon 20 Jahre die Vorstandschaft ausgeübt zu haben und auf Grund seiner jetzigen Krankheit und seines erlittenen Schlaganfalls im Januar dieses Jahres nicht mehr den Posten des Vorstandes ausüben zu können. Alle Anwesenden hatten dafür volles Verständnis, es war nur die Frage, wer kann dieses Amt ausführen. Herr Möbus schlug vor den Imkerkameraden Bernhard Kehm oder Hans Blum zu diesem Posten zu wählen; nach klaren Stellungnahmen beider Kandidaten erklärte sich Kamerad Kehm bereit, für 1 Jahr die Vorstandschaft kommissarisch zu übernehmen, als enge Mitarbeiter sollen für diese Zeit die Kameraden Alle, Blum, Brutsch und Schmid helfend mitwirken.

Genossenschaft: Zur Frage einer Genossenschaftsbildung wird nach wie vor, trotz allen positiven Vorschlägen von Landesvorstand Dr. Stehle, mit Zurückhaltung laboriert. Und es wurde beschlossen, die ja oder nein Stimmen zum Angeforderten Bericht nach Stuttgart, in der Frühjahrsversammlung durch eine geheime Wahl zu erlangen, da auf andere weise wir kein klares Bild erhalten. 

12.03.1961   Frühjahrsversammlung im Südbahnhof

Kamerad Bernhard Kehm übernimmt für ein Jahr Kommissarisch den Vorstand, bittet aber um Verständnis seiner Lage und hat noch einige Bedenken wegen Zeitmangel und Arbeitsüberlastung.

Über die Genossenschaftsgründung wird abgestimmt und kommt folgendes Ergebnis zustande:

ja                                             5 Stimmen

vielleicht später                        5 Stimmen

Enthaltungen                            5 Stimmen

nein                                         57 Stimmen

Nach der Wahl wurde unser bisheriger Vorstand Herr Willy Möbus  zum Ehrenvorstand ernannt.

05.05.1961   Ausschusssitzung im Falken

Am 15. bis 16. April 1961 war die Hauptversammlung in Stuttgart. Hier wurde die Genossenschaft gegründet. Vom Landesverband war alles so organisiert, dass nichts mehr im Wege stand. Früher war angestrebt die Genossenschaft sollte durch die Mitglieder und nicht durch den Landesverband auf die Füße gestellt werden. Soweit unser Vorstand an der Teilnahme der Sitzung war, konnte folgendes erfahren werden:

Zweck der Genossenschaft, Einkauf von imkerlichen Artikeln. Herausgabe einer imkerlichen Zeitschrift. Erwerb der Genossenschaft, Kündigung 1 Jahr. Rechte und Pflichten der Mitglieder. Haftsumme DM 50,00. Als Betriebsmittel der Genossenschaft DM 50,00 pro Anteil, es dürfen pro Mitglied 10 Anteile in Besitz genommen werden. Die Zuckerlieferung übernimmt die Genossenschaft. Der Zucker wird direkt vom Erzeuger zum Hauptbahnhof jedes einzelnen BV geliefert, der Preis für den Imker ändert sich nicht.